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@v0tti@fem.social

2026-04-03 19:41 UTC

@weizenspreu@chaos.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Inwiefern ist es europarechtswidrig wenn eine Genehmigung einzuholen ist? Wäre es das nicht erst wenn eine solche Genehmigung abgelehnt wird?

Replies (1)

  • @weizenspreu@chaos.social 2026-04-03 19:59

    @v0tti@fem.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Art. 21 Abs. 1 AEUV: „Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.“ In Friedenszeiten eine Genehmigung zu erfordern, stellt in meinen Augen eine Erschwernis dar, die die „freie“ Bewegung innerhalb der Union einschränkt. Stattdessen bedarf es einer Planung und Anzeige.

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