@flyingpenguin@infosec.exchange
Post #4231649
2026-07-30 07:23 UTC
@evawolfangel@chaos.social Ihre Forderung nach unabhängiger Kontrolle teile ich. Nur hätte die KI-Verordnung, die Sie als Vorbild anführen, diesen Vorfall wohl gar nicht erfasst. Artikel 2 nimmt Systeme aus, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung betrieben werden, ebenso Erprobung vor dem Inverkehrbringen. Ein internes Benchmark mit einem unveröffentlichten Modell fällt genau darunter. Das Gesetz reguliert Produkte. Der Schaden entstand aber im Labor, bei abgeschalteten Schutzmechanismen, und traf die Produktionssysteme eines unbeteiligten Unternehmens. Diese Lücke gehört zuerst benannt: Kontrolle muss am Verhalten der Systeme ansetzen, nicht an den Absichten der Betreiber.
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