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@logorok@social.tchncs.de

Post #4222458

2026-07-26 19:18 UTC

@StefanKarstens@norden.social Weil für Straftaten nur die im Gesetz vorgesehenen Strafen verhängt werden dürfen. @ulrichkelber@bonn.social

Replies (1)

  • @logorok@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social Entzug einer Fahrerlaubnis ist rechtlich eben keine Strafe, die gesetzlich normiert werden müsste, sondern ein Verwaltungsakt. Nämlich die Aufhebung eines anderen Verwaltungsaktes, der Erteilung. Schon jetzt müsste man die Fahrerlaubsverordnung so anwenden können, dass Entzug bei Gefährdern möglich wäre. Immerhin steht von "Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial" geschrieben, um Entzug zu rechtfertigen. Wäre hier ja zweifellos anwendbar gewesen.

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