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@StefanKarstens@norden.social

Post #4292297

2026-07-26 19:50 UTC

@logorok@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social Entzug einer Fahrerlaubnis ist rechtlich eben keine Strafe, die gesetzlich normiert werden müsste, sondern ein Verwaltungsakt. Nämlich die Aufhebung eines anderen Verwaltungsaktes, der Erteilung. Schon jetzt müsste man die Fahrerlaubsverordnung so anwenden können, dass Entzug bei Gefährdern möglich wäre. Immerhin steht von "Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial" geschrieben, um Entzug zu rechtfertigen. Wäre hier ja zweifellos anwendbar gewesen.

Replies (1)

  • @logorok@social.tchncs.de 2026-07-26 20:34

    @StefanKarstens@norden.social Dann hätte er eben kein Auto gemietet sondern eines geklaut. Das hätte nicht viel geändert. In eine Menschenmenge zu fahren ist wesentlich verbotener als Fahren ohne Fahrerlaubnis, das hätte ihn nicht abgehalten. Die Frage die wir stellen müssen ist, warum er Freigang gekriegt hat und nicht überwacht wurde. Nicht, warum das Gericht nicht vorhergesehen hat dass er mit einem Auto in eine Menschenmenge fährt. Und wenn er kein Auto gehabt hätte, hätte er eben irgendwas anderes gemacht. @ulrichkelber@bonn.social

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