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@nerdherz@mastodon.social

Post #4208972

2026-07-29 17:07 UTC

@gwenn@social.dauen.name @algorithmwatch@chaos.social einmal im Jahr eigentlich. Die Kenntnis einer Schattendatenbank wäre für mich zumindest eine Begründung dafür dass die trotzdem kostenlos ist, da die Auskunft ja nicht vollständig war und Daten verheimlicht wurden.

Replies (1)

  • @voxel@infosec.space 2026-07-29 19:12

    @nerdherz@mastodon.social @gwenn@social.dauen.name @algorithmwatch@chaos.social Meines Verständnisses nach solltest du problemlos erneut einen Antrag stellen können. Art. 12 Abs. 5 DSGVO regelt dies nämlich. Die Schufa kann deinen Antrag nur ablehnen, wenn deine Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Da die Schufa dir keine vollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO erteilt hat, hast du das Recht auf eine erneute Auskunft mit allen Daten. https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html

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