Post #4208970
2026-07-29 19:12 UTC
@nerdherz@mastodon.social @gwenn@social.dauen.name @algorithmwatch@chaos.social Meines Verständnisses nach solltest du problemlos erneut einen Antrag stellen können. Art. 12 Abs. 5 DSGVO regelt dies nämlich. Die Schufa kann deinen Antrag nur ablehnen, wenn deine Anträge offenkundig unbegründet oder exzessiv sind. Da die Schufa dir keine vollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO erteilt hat, hast du das Recht auf eine erneute Auskunft mit allen Daten.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html
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