Post #4204352
2026-07-18 07:56 UTC
@inkorrupt@dresden.network Ja, total. Da kriegst du direkt eine teure Abmahnung, wenn du einen Song von Britney Spears bei eMule teilst und dann klauen die KI-Firmen das ganze Internet und das ist anscheinend ok.
Replies (2)
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@forthy42@mastodon.net2o.de 2026-07-18 10:55
@mschfr@mastodon.social @inkorrupt@dresden.network Besonders witzig dabei, dass sie Teile tatsächlich auf so Tauschbörsen heruntergeladen haben.
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@branleb@legal.social 2026-07-18 11:19
@mschfr@mastodon.social @inkorrupt@dresden.network do it in scale. Ungeschriebener Rechtfertigungsgrund: Großkapitalist (also offiziell: "Innovation"). Oder so ähnlich, könnte man zumindest meinen. (Ich hab schon deutlich geringere Hürden an den Anfangsverdacht nach § 152 Abs. 2 StPO angewendet gesehen wie es in solchen Fällen offensichtlich gehandhabt wird, gerade auch mit Blick auf § 108a UrhG. (Und nein, das ist kein Antragsdelikt, siehe § 109 UrhG.).