Post #4200793
2026-07-29 07:01 UTC
@ulrichkelber@bonn.social Wenn der unter Videobeobachtung stand und gleichzeitig mit einem KFZ in einem eigentlich für KFZ gesperrten Bereich unterwegs war... kann man da dann per IFG an die Videoaufnahmen kommen und vielleicht sehen, wie er dahingekommen ist? Oder würden diese Aufnahmen "Teile der Bevölkerung verunsichern"? (Oder ist das gar vielleicht schon bekannt?)
Update: es wurde wohl nur der Hauseingang überwacht - vgl. https://mastodon.social/@mschfr/116995836912305790
Replies (2)
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@mschfr@mastodon.social 2026-07-29 07:55
@jesterchen@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social Der Kernpunkt ist: Videoüberwachung hilft im Nachgang bei der Rekonstruktion so einer Tat. Aber eben nicht, sie zu verhindern. Auch ein "Gefährder" darf sich völlig legal im toom einen Transporter mieten, wenn er einen Führerschein hat. Im Zweifelsfall kauft er als Alibi dann etwas sperriges. Und wenn er dann in die Veranstaltung abbiegt, kann eh keiner mehr reagieren. Das ist a) ein Versagen des Veranstaltungsschutzes. Wir hatten ja bereits haufenweise ähnliche Taten
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@ueberbilkforekicker@die-partei.social 2026-07-29 10:35
@jesterchen@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social Also hätte das Lesen der Mails von 3 Monaten die Polizei während ihrer Überwachung des Täters zum Zugriff geführt?