Post #4200797
2026-07-29 07:55 UTC
@jesterchen@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social Der Kernpunkt ist: Videoüberwachung hilft im Nachgang bei der Rekonstruktion so einer Tat. Aber eben nicht, sie zu verhindern. Auch ein "Gefährder" darf sich völlig legal im toom einen Transporter mieten, wenn er einen Führerschein hat. Im Zweifelsfall kauft er als Alibi dann etwas sperriges. Und wenn er dann in die Veranstaltung abbiegt, kann eh keiner mehr reagieren. Das ist a) ein Versagen des Veranstaltungsschutzes. Wir hatten ja bereits haufenweise ähnliche Taten
Replies (1)
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@mschfr@mastodon.social 2026-07-29 07:57
@jesterchen@social.tchncs.de @ulrichkelber@bonn.social und b) ein Versagen der Justiz, dass dieser Täter trotz Verurteilung und Gefährlichkeit frei rumlief und c) sollte die DPolG genau das alles wissen und nicht nur ihre Agenda rausposaunen