Post #4052860
2026-07-23 19:24 UTC
@dborch@social.heise.de Ich bin da ja Laie aber sind solche Register bestimmter Menschengruppen nicht verfassungswidrig?
Replies (2)
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@crazy2bike@fediworld.de 2026-07-23 20:27
@giggls@karlsruhe-social.de Ich weiß das auch nicht, hoffe es sehr, befürchte aber nein. Sonst dürfte nan ja auch keine Straftatenregister führen 🤷 @dborch@social.heise.de
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@quwm@mastodon.social 2026-07-23 20:32
@giggls@karlsruhe-social.de @dborch@social.heise.de Grundsätzlich wäre es nicht Verfassungswidrig, wenn der Zugriff entsprechend einer nachweisbaren ***Bedrohungslage*** und z.B. durch nötige richterliche Beschlüsse geregelt wäre. Weiterhin müsste das system vor Missbrauch geschützt sein (z.B. wenn die Diagnosen unabhängig von demographischen Daten gespeichert würden. Die Daten grundsätzlich in den medizinischen Primärsystemen verbleiben/föderierte Suchen). ... Bei "einfach mal machen" wirds eher verfassungswidrig ;)