Post #4052875
2026-07-23 20:32 UTC
@giggls@karlsruhe-social.de @dborch@social.heise.de
Grundsätzlich wäre es nicht Verfassungswidrig, wenn der Zugriff entsprechend einer nachweisbaren ***Bedrohungslage*** und z.B. durch nötige richterliche Beschlüsse geregelt wäre. Weiterhin müsste das system vor Missbrauch geschützt sein (z.B. wenn die Diagnosen unabhängig von demographischen Daten gespeichert würden. Die Daten grundsätzlich in den medizinischen Primärsystemen verbleiben/föderierte Suchen).
...
Bei "einfach mal machen" wirds eher verfassungswidrig ;)
Replies (1)
-
@giggls@karlsruhe-social.de 2026-07-23 20:40
@quwm@mastodon.social @dborch@social.heise.de 99% der psychisch kranken Personen sind lediglich eine Bedrohung für sich selbst. Ich kann gar nicht in Worte fasse wie widerlich ich es finde Menschen die Hilfe brauchen in einer Datenbank zu speichern nur weil sie diese brauchen.