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@kdm123@mastodon.social

Post #3973487

2026-07-20 21:49 UTC

@chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de Nein, denn solange wir eine Regierung haben die das Grundgesetz vertritt, geht die Gewalt vom Staate und dessen Organen aus und sonst von niemandem! Das ist Teil unserer Demokratie und des Grundgesetztes. Wer sich gegen das Grundgesetz oder das Gewaltmonopol stellt muss vom Staat bekämpft werden. Nur wenn das Grundgesetz von der Regierung abgeschafft wird ist Widerstand (auch Gewalt) dagegen legitim, sonst nicht!

Replies (1)

  • @cojajo@mastodon.social 2026-07-21 04:51

    @kdm123@mastodon.social @chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de GG Art 20 Abs 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung ( GG Art 20 Abs 1-3) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Recht zum Widerstand, die Form des Widerstands wählt das Volk! Jeder wie er kann und will!

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