Post #4233959
2026-07-21 04:51 UTC
@kdm123@mastodon.social @chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de
GG Art 20 Abs 4
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung ( GG Art 20 Abs 1-3) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Recht zum Widerstand, die Form des Widerstands wählt das Volk! Jeder wie er kann und will!
Replies (1)
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@billiglarper@rollenspiel.social 2026-07-21 16:42
@cojajo@mastodon.social @kdm123@mastodon.social @chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de Und welche gegen die FDGO gerichteten Anstrengungen hat Tobias N. unternommen?