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@cojajo@mastodon.social

Post #4233959

2026-07-21 04:51 UTC

@kdm123@mastodon.social @chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de GG Art 20 Abs 4 Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung ( GG Art 20 Abs 1-3) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Recht zum Widerstand, die Form des Widerstands wählt das Volk! Jeder wie er kann und will!

Replies (1)

  • @cojajo@mastodon.social @kdm123@mastodon.social @chpietsch@fedifreu.de @NorbertD68@social.anoxinon.de Und welche gegen die FDGO gerichteten Anstrengungen hat Tobias N. unternommen?

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