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@kc@chaos.social

Post #3957294

2026-07-20 09:38 UTC

@barrieren@mastodon.social Achso und bevor jemand möppert, dass da die Ausnahmen von der gesetzlichen Pflicht nicht ausführlich und vollständig beschrieben sind: Maul halten. Die sind an anderer Stelle zur Genüge erklärt, so much so dass sie sogar „woke LLMs“ immer wieder auf dem Silbertablett servieren. Guckt dort. Wir gehen vom Standardfall aus, und alles was nicht Standard ist, ist so unspezisch, dass im Zweifel eh ein Gericht mal entscheiden darf. Und dann im Zweifel das BVerfG mit GG Artikel 3.

Replies (1)

  • @kc@chaos.social 2026-07-20 09:41

    @barrieren@mastodon.social Wenn ihr als Behörde der Meinung seid, die Rechtslage wäre für euch anders und ihr müsst keine Barrieren fixen die wir euch melden oder die in den Gutachten stehen die wir veröffentlichen, streitet mit uns. Lasst euch von uns beklagen. Aber peinlich ist’s für euch sowieso wenn ihr am Ende vorm BVerfG landet und da euren Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz erklären müsst. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und wir treten an, um es durchzusetzen. Da ist kein Raum für Ausnahmen.

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