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@kc@chaos.social

Post #3957292

2026-07-20 09:41 UTC

@barrieren@mastodon.social Wenn ihr als Behörde der Meinung seid, die Rechtslage wäre für euch anders und ihr müsst keine Barrieren fixen die wir euch melden oder die in den Gutachten stehen die wir veröffentlichen, streitet mit uns. Lasst euch von uns beklagen. Aber peinlich ist’s für euch sowieso wenn ihr am Ende vorm BVerfG landet und da euren Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz erklären müsst. Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und wir treten an, um es durchzusetzen. Da ist kein Raum für Ausnahmen.

Replies (1)

  • @kc@chaos.social 2026-07-20 09:53

    @barrieren@mastodon.social Lasst uns machen „Im Zweifel muss es barrierefrei sein bis das Gegenteil bewiesen ist“ statt „Ich möpper über essenzielle Teilhaberechte und mach nix“. Und das is nicht nur meine aktivistische Menschenrechtsperspektive sondern zu einem sehr, sehr großen Teil die Lesart des aktuellen geltenden Rechts. Setzt nur keiner um, weil es keine direkten Sanktionen vorsieht und das deshalb kaum jemand betrachtet.

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