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@necrosis@chaos.social

Post #3830260

2026-07-14 05:59 UTC

Ich hab im Personalrat zu bedenken gegeben, wie eine privilegierte Person sich anmaßen kann, das zu beurteilen. Zumal sie auch gar nicht weiß, inwieweit die Mitarbeiterinnen schon generell traumatisiert/vorbelastet sind. Frauen erfahren ja zeitlebens laufend sexuelle Belästigung. Seien es Blicke, Hinterherpfeifen etc. Auch ich als männlich gelesene Person kann das nicht abschätzen. Aber die Dunkelziffer dürfte entsprechend hoch sein. Das ist keine Kleinigkeit

Replies (1)

  • @necrosis@chaos.social 2026-07-15 04:26

    Ich werde dem Personalrat vorschlagen, dass wie bei diversen jährlichen Arbeitsschutzbelehrungen, die wir online am PC ausführen, es auch ein Modul zu (sexueller) Diskriminierung/Belästigung geben wird. Ich denke es kann nicht schaden, wenn eins auch bei diesem Thema stets jährlich eine Auffrischung erfährt. 🤔 Beim Arbeitsschutz ist die Rechtsgrundlage klar. Aber was nehmen wir bei sexueller Belästigung als Rechtsgrundlage für eine jährl. Belehrung? 🤔 Ideen?

    Open ##3830259