Post #3819397
2026-05-22 07:50 UTC
@olgkarlsruhe@xn--baw-joa.social Sind verfahren gegen Jobcenter, die ja scheinbar oft genug rechtswidrige Bescheide aussellen, "aussichtslose Angelegenheiten"? Wie wird da entschieden? Oder besteht da eine "andere zumutbare Möglichkeit", weil man sich ja an @helenasteinhaus@kolektiva.social und den Verein #Sanktionsfrei wenden könnte?
Und was heißt aussergerichtlich, wenn man zum Amtsgericht muss? Ist das nur als Abgrenzung zur Prozesskostenhilfe zu verstehen, oder wird nur Streitprävention oder Mediation,etc. gefördert?
Replies (1)
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@olgkarlsruhe@xn--baw-joa.social 2026-05-22 10:28
@einfachnurRoland@nrw.social „Außergerichtlich“ meint hier die Abgrenzung zur Prozesskostenhilfe fürs Gerichtsverfahren. Es ist für die Beratung VOR einem laufenden Gerichtsverfahren vorgesehen. Beratungshilfe deckt üblicherweise auch anwaltliche Hilfe gegen Jobcenterbescheide ab. Dass es Vereine wie Sanktionsfrei gibt, schließt Beratungshilfe nicht automatisch aus – dafür müsste deren Hilfe als gleichwertige und zumutbare Alternative angesehen werden. Das ist dann aber wiederum eine Entscheidung im Einzelfall.