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@olgkarlsruhe@xn--baw-joa.social

Post #3819398

2026-05-22 10:28 UTC

@einfachnurRoland@nrw.social „Außergerichtlich“ meint hier die Abgrenzung zur Prozesskostenhilfe fürs Gerichtsverfahren. Es ist für die Beratung VOR einem laufenden Gerichtsverfahren vorgesehen. Beratungshilfe deckt üblicherweise auch anwaltliche Hilfe gegen Jobcenterbescheide ab. Dass es Vereine wie Sanktionsfrei gibt, schließt Beratungshilfe nicht automatisch aus – dafür müsste deren Hilfe als gleichwertige und zumutbare Alternative angesehen werden. Das ist dann aber wiederum eine Entscheidung im Einzelfall.

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