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@pneutig@eupolicy.social

Post #3646531

2026-07-07 10:18 UTC

Der Eilantrag ist über Artikel 170 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments geregelt. Eine ausführliche Debatte findet darüber nicht statt, nur eine Für- und eine Gegenrede, ggfs. noch Vorsitz und/oder Berichterstatterin aus dem Ausschuss. Darum haben einzelne Redner*innen schon die Diskussion vorher genutzt, um für die neue Abstimmung zur #Chatkontrolle zu werben, so Manfred Weber (CSU/EVP) und Assita Kanko (EKR), beide vom rechten Flügel des Europäischen Parlaments.

Replies (1)

  • @pneutig@eupolicy.social 2026-07-07 10:24

    Jetzt beginnt der Block zu den Abstimmungen. Vorher gibt es aber mehrere Geschäftsordnungsanträge. Darunter mutmaßlich auch einer von @SibylleBerg@digitalcourage.social. Sie hat zuletzt in einem Schreiben an die Präsidentin argumentiert, dass das Eilverfahren in diesem Fall gar nicht zulässig ist.

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