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@kasimir@muenchen.social

Post #3630423

2026-07-06 13:15 UTC

Sicheres Trinkwasser muss Vorfahrt vor Gasförderung haben! Die Landrätin vom #LandkreisLandsberg Daniela Groß sowie die Bürgermeister*innen von #Reichling, Utting, #Dießen, Vilgertshofen, Rott und Pürgen haben einen gemeinsamen Brief an Wirtschaftsminister #Aiwanger geschrieben: Er soll die Erlaubnis, vor Ort nach Gas zu suchen nicht verlängern. Denn aktuell laufen vielerorts Bohrungen nach Trinkwasser; neue Brunnen werden benötigt. Die könnten durch neue Gasprojekten blockiert werden (1/2)

Replies (4)

  • @kasimir@muenchen.social 2026-07-06 13:16

    Als BN stehen wir natürlich voll hinter der Forderung: „Hubert Aiwanger steht jetzt vor der Entscheidung zwischen sicherem Trinkwasser für eine ganze Region und Profitinteressen eines privaten Investors“, sagte Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des Bund Naturschutz. Fossiles Gas zerstört unsere Lebensgrundlagen und zwar sowohl ganz konkret vor Ort als auch weltweit durch das Anheizen der Klimakrise https://www.sueddeutsche.de/bayern/reichling-ammersee-trinkwasser-erdgas-bohrung-li.3511021 (2)

    Open ##4140225

  • @Speckdaene@nrw.social 2026-07-06 13:16

    @kasimir@muenchen.social Ping @Andy_Gheorghiu@universeodon.com @mango@social.tchncs.de @berliner_wassertisch@mastodon.social

    Open ##4328336

  • @oberbaum7@mastodon.bida.im 2026-07-06 14:06

    @kasimir@muenchen.social Schöne Begründung! Das Problem ist ein anderes: https://youtu.be/lCbFuIDlTc4?is=D1scLFGCJqgGz1o0

    Open ##4328342

  • @mango@social.tchncs.de 2026-07-06 14:07

    @kasimir@muenchen.social Da bereits beim Abteufen einer Tiefbohrung wassergefährdende Stoffe in den Untergrund eingebracht werden können, gilt: »Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.« § 48 Abs. 1 WHG (#Besorgnisgrundsatz) Wenn also auch nur in entfernter Nähe zu Grundwasser, das zur Trinkwassergewinnung dient, tiefgebohrt oder gar Kohlenwasserstoffe produziert werden sollen, ist nmAuffassung die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl/Erdgas ausgeschlossen. Falls der Besorgnisgrundsatz missachtet wird oder, wie in Niedersachsen in der Vergangenheit nachweislich geschehen, die Wasserbehörden nicht angehört werden, wären das wohl wasserrechtliche Schwarzbauten.

    Open ##4328348