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@malteengeler@legal.social

Post #3625763

2026-07-06 10:40 UTC

"Ein solches Vorgehen steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. [...]. Unzulässig ist ein Bundesgesetz, das nur dem Zweck dient, den Landesgesetzgeber auszuschließen, ohne eine eigene Regelung zu treffen. [...] Ein bundesgesetzliches Verbot landesrechtlicher Vergesellschaftungen würde offenkundig und ausdrücklich lediglich dem Zweck dienen, eine landesrechtliche Regelung zu verhindern, ohne einen positiven Regelungsgehalt zu haben." https://verfassungsblog.de/ein-bundesweites-vergesellschaftungsverbot/

Replies (4)

  • @malteengeler@legal.social #spd #cdu #reform #afd #berlin #mietenwahl #merz #demokratie #verfassung #enteignung #armut #privilegien

    Open ##3648990

  • @Flussmusik@nrw.social 2026-07-06 12:13

    @malteengeler@legal.social „Die bezweckte Beschränkung der Zuständigkeit der Länder durch den Bund ist nicht verfassungsgemäß. Weder ein ausdrückliches Verbot, wie es die Bundesregierung plant, noch ein einschränkendes Rahmengesetz, wie von Bayern beabsichtigt, ist mit dem Kompetenzgefüge vereinbar. Dass ein Bundesgesetz voraussichtlich auch nicht mit den engen Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vereinbar sein dürfte, sei hier nur angemerkt.“

    Open ##3648992

  • @Netzblockierer@tech.lgbt 2026-07-06 13:16

    @malteengeler@legal.social außerdem verstößt es gegen den Wesensgehalt vor #Artikel14 #Grundgesetz, welches explizit #Enteignungen vorsieht…

    Open ##3648993

  • @ElGrossKotzo@troet.cafe 2026-07-06 14:17

    @malteengeler@legal.social na dann möglichst schnell durch mit dem gesetz bevor die linke den armen immobilienhaien die rendite vermiest und sie mal richtig arbeiten gehen müssten

    Open ##3648998