Post #3648992
2026-07-06 12:13 UTC
@malteengeler@legal.social „Die bezweckte Beschränkung der Zuständigkeit der Länder durch den Bund ist nicht verfassungsgemäß. Weder ein ausdrückliches Verbot, wie es die Bundesregierung plant, noch ein einschränkendes Rahmengesetz, wie von Bayern beabsichtigt, ist mit dem Kompetenzgefüge vereinbar. Dass ein Bundesgesetz voraussichtlich auch nicht mit den engen Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG vereinbar sein dürfte, sei hier nur angemerkt.“
Replies (0)
No replies.