Post #3558070
2026-07-03 13:58 UTC
Verstoß gegen Europäische Grundrechte:
Das Scannen privater Kommunikation ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Das gilt auch, wenn Unternehmen eine Chatkontrolle auf 'freiwilliger' Basis machen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat bereits zwei Mal davor gewarnt, dass die bisherige ePrivacy-Ausnahmeregelung unverhältnismäßig in das Recht auf Privatsphäre eingreift, nämlich in Stellungnahmen 7/2020 und 8/2024.
#Chatkontrolle #ChatkontrolleSTOPPEN
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Replies (1)
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@pneutig@eupolicy.social 2026-07-03 14:06
Für Kinderschutz ungeeignet: Kinderschutz ist ein wichtiges Ziel, wird aber mit diesem Gesetz nicht erreicht. Die EU-Kommission hat in ihrem Bericht (COM(2025) 740 final) zur bisherigen ePrivacy-Ausnahmeregelung eingeräumt, dass es keinen Nachweis für einen belastbaren Zusammenhang von der Massenüberwachung privater Chats zu tatsächlichen Verurteilungen von Straftätern gibt. #Chatkontrolle #ChatkontrolleStoppen 🧵 [10/X]