Post #3550266
2026-07-02 19:39 UTC
Pflichtbewusst wie ich bin, hab ich ja mal eine Krankschreibung am ersten Tag, wegen Blinddarmentzündung (war kurz vor dem Blinddarmdurchbruch) persönlich und unter schmerzen gekrümmt in der Verwaltung auf der Arbeit abgegeben.
Leider hab ich dabei das falsche der drei Formulare abgegeben.
Tage später bekam ich von der Verwaltung am Hauptstandort dennoch einen Anschiss, warum zu spät etc. Weil ich es nicht online einreicht hatte. 😅 🙈
Replies (1)
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@necrosis@chaos.social 2026-07-03 05:55
Sehr geehrter Herr X, heute habe ich Ihre AU-Bescheinigungen (vom 21. und 24.4.) erhalten, welche Sie bereits vorab per E-Mail übermittelten. Zweck der elektronischen Übersendung ist primär die Fristwahrung, wenn besondere Umstände die fristgerechte Übersendung des Originals nicht erlauben; nicht jedoch um z.B. mehrere AU-Bescheinigungen gesammelt übersenden zu können. Ich bitte Sie daher zukünftig, auch bei Vorabsendung per E-Mail die Einreichung des Originals nicht zu verzögern. MfG (1/x)