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@necrosis@chaos.social

Post #3550265

2026-07-03 05:55 UTC

Sehr geehrter Herr X, heute habe ich Ihre AU-Bescheinigungen (vom 21. und 24.4.) erhalten, welche Sie bereits vorab per E-Mail übermittelten. Zweck der elektronischen Übersendung ist primär die Fristwahrung, wenn besondere Umstände die fristgerechte Übersendung des Originals nicht erlauben; nicht jedoch um z.B. mehrere AU-Bescheinigungen gesammelt übersenden zu können. Ich bitte Sie daher zukünftig, auch bei Vorabsendung per E-Mail die Einreichung des Originals nicht zu verzögern. MfG (1/x)

Replies (1)

  • @necrosis@chaos.social 2026-07-03 05:56

    Sehr geehrter X, am 21.04. wurde ich aus der Praxis meiner Ärztin heraus direkt ins Krankenhaus eingewiesen und am selben Tag notfallmäßig operiert. Auf dem Weg in die Klinik gab ich die AU zwar trotzdem noch in der Verwaltung Mariensee ab, leider das falsche Blatt. Das korrekte Blatt (für den Arbeitgeber) konnte ich erst nach meiner Entlassung (25.04.) versenden, was dann mit der AU-Verlängerung zusammenfiel. (2/x)

    Open ##3550263