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@CriticalSilence@social.tchncs.de

Post #3384934

2026-06-20 13:52 UTC

@a32@social.tchncs.de ich bin kein Jurist, aber meines Erachtens können Vorgesetzte das unterbinden, wenn sie das wollen. In dem Fall werden Privataufnahmen des Firmengeländes, den Produkten und der Kundschaft angefertigt. Schlimmstenfalls sogar Aufnahmen von deren PIN-Eingabe. Wenn man nicht mit Datenschutz argumentieren kann, kann man es mit Prävention von Wirtschaftsspionage. Und es ist ja nicht so, dass man bei Chipherstellern oder Medizinlaboren im Schlafanzug rum springen darf. Und was die Lampe angeht: sobald es eine Linse hat, kann man davon ausgehen, dass man gefilmt wird. Entweder sie ist wegen einem "Softwarefehler" aus oder jemand ist mit passendem Nagellack "versehentlich" drauf gekommen. Super gruselig, diese Dinger, habe es schon damals vor gut 10 Jahren von Giigel gehasst.

Replies (1)

  • @CriticalSilence@social.tchncs.de Da es nicht um Sehhilfe geht, ist das Verbieten absolut vom Weisungsrecht des AG gedeckt und m.E. geboten. Die Aufmerksamkeit soll beim Kunden liegen, und nicht beim eigenen Wearable (welchem Zweck auch immer das dient. @a32@social.tchncs.de

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