Post #3384935
2026-06-20 15:26 UTC
@CriticalSilence@social.tchncs.de Da es nicht um Sehhilfe geht, ist das Verbieten absolut vom Weisungsrecht des AG gedeckt und m.E. geboten. Die Aufmerksamkeit soll beim Kunden liegen, und nicht beim eigenen Wearable (welchem Zweck auch immer das dient.
@a32@social.tchncs.de
Replies (1)
-
@CriticalSilence@social.tchncs.de 2026-06-20 15:55
@jakob_thoboell@kirche.social @a32@social.tchncs.de genau, das war mein Gedanke: das Medizinprodukt ist das Glas, nicht das Gestell. Aber wie gesagt, kenn mich juristisch null aus, ist nur ein Bauchgefühl