Post #2761871
2025-01-11 21:30 UTC
@steve@dresden.network Nein, unverhältnismäßig. Wirkprinzip sowohl von Schlagstock als auch von Pfefferspray ist das Herbeiführen einer Verletzung, entweder auf physischem oder auf biochemischem Weg. Wenn niemand verletzt wurde, waren ganz offensichtlich weder Schlagstock noch Pfefferspray geeignete Mittel.
Während der geringstmögliche Eingriff in Grundrechte die obere Grenze im Rahmen der Prüfung auf Verhältnismäßigkeit darstellt, ist die Geeignetheit eines Mittels die untere Grenze. … 🧵 1/2
Replies (1)
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@quino_schuetz@toot.bike 2025-01-11 21:34
@steve@dresden.network … Ungeeignete Mittel dürfen genauso wie übertriebene Maßnahmen nicht angewendet werden. Also entweder ist die Polizei schlecht ausgebildet oder sie hat gelogen und doch Menschen verletzt. Dann hätten die anwesenden Beamten aber wegen ihrer Garantenstellung unterlassene Hilfeleistung im Amt begangen. Das rechtlich auseinander zu dröseln, dürfte mindestens interessant werden. 🧵 2/2