Post #2761872
2025-01-11 21:34 UTC
@steve@dresden.network
… Ungeeignete Mittel dürfen genauso wie übertriebene Maßnahmen nicht angewendet werden.
Also entweder ist die Polizei schlecht ausgebildet oder sie hat gelogen und doch Menschen verletzt. Dann hätten die anwesenden Beamten aber wegen ihrer Garantenstellung unterlassene Hilfeleistung im Amt begangen.
Das rechtlich auseinander zu dröseln, dürfte mindestens interessant werden. 🧵 2/2
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