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@laaspher@nrw.social

Post #2729938

2026-03-29 11:36 UTC

@lalonsander@chaos.social die Näherin hat jedes Recht der Welt, so zu reagieren, wie sie reagiert hat. Was ich problematisiere ist der Versuch insbesondere aus bestimmten politischen Richtungen Deutschlands, hiesige Verhältnisse via Rechtsetzung in andere Weltregionen übertragen zu wollen. Wer den Angriff Trumps auf Iran als nicht völkerrechtskonform betrachtet (ich sehe das auch so), darf andererseits die Übertragung hiesiger Lebensverhältnisse auf andere Länder nicht als Wohltat ansehen.

Replies (1)

  • @laaspher@nrw.social 2026-03-29 11:41

    @lalonsander@chaos.social Oder, umgekehrt betrachtet: wer die Lieferkettenregelung als Ergebnis der im Völkerrecht seit längerem geführten Diskussion um die „Responsibility to Protect“ ansieht und befürwortet, wird dann auch in die Lage kommen, beurteilen zu müssen, ob der Angriff auf den Iran angesichts der 30.000 Hinrichtungen zu Jahresanfang nicht auch durch „Responsibility to Protect“ gedeckt sein könnte und daher nicht in umfassender Hinsicht völkerrechtswidrig wäre.

    Open ##2729939