Post #2680724
2026-04-03 16:30 UTC
@700Sachen@ruhr.social Musste man früher auch machen. §3 wurde zuletzt 2019 geändert und da ging es um "Karrierecenters der Bundeswehr" statt "Kreiswehrersatzamt".
Replies (1)
-
@momar@layer8.space 2026-04-03 22:20
@Nefex@ruhr.social @700Sachen@ruhr.social Aber der geänderte § 2 setzt jetzt den kompletten § 3 inklusive dieser Meldepflicht nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls in Kraft, korrekt? Bzw. wodurch wird diese Meldepflicht sonst noch bedingt? https://www.buzer.de/gesetz/5521/v335580-2026-01-01.htm