Post #2680725
2026-04-03 22:20 UTC
@Nefex@ruhr.social @700Sachen@ruhr.social Aber der geänderte § 2 setzt jetzt den kompletten § 3 inklusive dieser Meldepflicht nun auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls in Kraft, korrekt? Bzw. wodurch wird diese Meldepflicht sonst noch bedingt? https://www.buzer.de/gesetz/5521/v335580-2026-01-01.htm
Replies (1)
-
@Nefex@ruhr.social 2026-04-04 07:53
@momar@layer8.space @700Sachen@ruhr.social Das wurde ja gerade zur Aussetzung der Wehrpflicht so eingeführt - schau mal wann §2 eingeführt wurde.