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@700Sachen@ruhr.social

Post #2680723

2026-04-03 16:04 UTC

@Nefex@ruhr.social Stimmt es denn, dass es jetzt verschärft ist gegenüber der „alten“ Wehrpflicht? Also dass man jetzt eine Genehmigung braucht, wo man früher nur eine brauchte wenn der Krisenfall galt?

Replies (2)

  • @Nefex@ruhr.social 2026-04-03 16:30

    @700Sachen@ruhr.social Musste man früher auch machen. §3 wurde zuletzt 2019 geändert und da ging es um "Karrierecenters der Bundeswehr" statt "Kreiswehrersatzamt".

    Open ##2680724

  • @virbonus@sueden.social 2026-04-03 17:31

    @700Sachen@ruhr.social @Nefex@ruhr.social Damals™, als ich im wehrfähigen Alter war (also Anfang der 80er👴🏼), galt das schon generell. Die Einschränkung auf den Spannungsfall muss später gekommen sein.

    Open ##2680728