2026-04-03 18:25 UTC
@kventil@chaos.social ist das nicht eh verfassungswidrig?
Replies (1)
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@weizenspreu@chaos.social 2026-04-03 19:14
@FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Es dürfte zumindest europarechtswidrig sein, da die Freizügigkeit innerhalb der Union garantiert ist und sich § 3 WPflG nicht auf Aufenthalte außerhalb der EU beschränkt.