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@dujmovivo@gruene.social

Post #2628074

2025-10-14 18:22 UTC

@kein_palantir_bw@sueden.social Ich weiß nicht worauf die Vermutung zurückzuführen ist aber es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Mitzeichnung. Auch z.B. Minderjährige oder nicht EU-Bürger dürfen die Petitionen mitzeichnen. Ich finde auch das kann ruhig transparenter kommuniziert werden und die Rückmeldung an die Seite ist eine gute Idee. Was wir brauchen sind 10.000 Mitzeichnungen von Menschen. @foobarblubb@ohai.social @frielihe@troet.cafe @sbamueller@freiburg.social

Replies (1)

  • @feliz@norden.social 2025-10-14 19:25

    @dujmovivo@gruene.social @kein_palantir_bw@sueden.social @foobarblubb@ohai.social @frielihe@troet.cafe @sbamueller@freiburg.social Das Petitionsrecht der Bundesländer ist aus dem Petitionsrecht des Art. 17 des Grundgesetzes abgeleitet. Es steht demnach allen Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland zu, sich über Petitionen mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Daher dürfen ALLE auch an Petitionen in Bundesländern teilnehmen, in denen sie nicht wohnen. Der Wohnsitz ist unerheblich.

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