Post #2628075
2025-10-14 19:25 UTC
@dujmovivo@gruene.social @kein_palantir_bw@sueden.social @foobarblubb@ohai.social @frielihe@troet.cafe @sbamueller@freiburg.social
Das Petitionsrecht der Bundesländer ist aus dem Petitionsrecht des Art. 17 des Grundgesetzes abgeleitet. Es steht demnach allen Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland zu, sich über Petitionen mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden.
Daher dürfen ALLE auch an Petitionen in Bundesländern teilnehmen, in denen sie nicht wohnen. Der Wohnsitz ist unerheblich.
Replies (1)
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@synapsenkitzler@digitalcourage.social 2025-10-15 05:56
@feliz@norden.social @sbamueller@freiburg.social Dann bitte das Ausgangsposting anpassen. Da steht sinngemäß dass nur Bawü unterschreiben können/sollen. Danke für die Aktion.