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@feliz@norden.social

Post #2628075

2025-10-14 19:25 UTC

@dujmovivo@gruene.social @kein_palantir_bw@sueden.social @foobarblubb@ohai.social @frielihe@troet.cafe @sbamueller@freiburg.social Das Petitionsrecht der Bundesländer ist aus dem Petitionsrecht des Art. 17 des Grundgesetzes abgeleitet. Es steht demnach allen Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland zu, sich über Petitionen mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Daher dürfen ALLE auch an Petitionen in Bundesländern teilnehmen, in denen sie nicht wohnen. Der Wohnsitz ist unerheblich.

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