Post #2405736
2026-04-01 19:36 UTC
Replies (2)
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@moeria@norden.social 2026-04-02 07:17
Bisher konnte wegen Besitz von V.-Videos nicht ermittelt werden, sofern es sich nicht um Kinder handelt, auch nicht bei bloßer Teilnahme an entsprechenden Chatgruppen. Nun kommen Gesetzesnovellierungen. ▪︎ "Bildbasierte sexualisierte Gewalt" wird eigener Strafbestand. ▪︎ Unterjubeln von K.O.-Tropfen wird als "Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen" geahndet. Weitere unternommene Schritte: ▪︎ Behörden wie BKA richten TaskForces ein. ▪︎ BKA gibt Infomaterial für medizinisches Personal raus. ➡️
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@erdstern@nrw.social 2026-04-01 21:37
@moeria@norden.social Grauenhaft. Danke für dein Engagement 💛 Konkrete Idee habe ich auch nicht leider, ich dachte auch erst an Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, oder die Opferhilfe (als Anfang, die dann vielleicht noch ne Idee haben). Die andere Variante wären gute Investigativ-Journalistys. Leise Recherche, dann große Glocke. Die kennen vielleicht auch gute Juristys etc.