Post #2405737
2026-04-02 07:17 UTC
Bisher konnte wegen Besitz von V.-Videos nicht ermittelt werden, sofern es sich nicht um Kinder handelt, auch nicht bei bloßer Teilnahme an entsprechenden Chatgruppen.
Nun kommen Gesetzesnovellierungen.
▪︎ "Bildbasierte sexualisierte Gewalt" wird eigener Strafbestand.
▪︎ Unterjubeln von K.O.-Tropfen wird als "Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen" geahndet.
Weitere unternommene Schritte:
▪︎ Behörden wie BKA richten TaskForces ein.
▪︎ BKA gibt Infomaterial für medizinisches Personal raus.
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Replies (1)
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@moeria@norden.social 2026-04-02 07:27
➡️ Warum passiert das auf einmal? Weil es Rechercheteams gibt — und vor allem, weil es #Frauen gibt, die trotz aller Einschüchterung und Relativierung durch die #Victimblaming-#notAllMen-Fraktion den Mund aufmachen. Vergew. und deren Allies und Zaungästen (V.-Video-Freunden) passt das natürlich nicht. Sie wollen Frauen lieber als "totes Schwein" (O-Ton) sehen und feiern, dass sie im Genitalbereich Schmerzen hat und nicht weiß warum und nicht ahnt, woher Kopfschmerzen und dauernde Übelkeit kommen.