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@Drayventhal@mk.absturztau.be

Post #2385260

2026-02-19 12:33 UTC

ich würde da zumindest mal nen Anwalt drüber schauen lassen. Die Begründung klingt sus.

Replies (1)

  • @gulli@mastodontech.de 2026-02-19 12:45

    @Drayventhal@mk.absturztau.be immer Anwalt oder Gewerkschaft und das bitte fix. Es gibt ne Widerspruchsfrist. Abfindung ist in der Regel 0,5 vom Bruttomonatslohn pro Beschäftigungsjahr. Darauf gibt es aber kein Anrecht, keine gesetzliche Regelung. Du klagst grundsätzlich und ausschließlich auf Weiterbeschäftigung/ Wiedereinstellung. Die Abfindung ist eher eine Art "nimm und halt den Mund".

    Open ##2385261