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@gulli@mastodontech.de

Post #2385261

2026-02-19 12:45 UTC

@Drayventhal@mk.absturztau.be immer Anwalt oder Gewerkschaft und das bitte fix. Es gibt ne Widerspruchsfrist. Abfindung ist in der Regel 0,5 vom Bruttomonatslohn pro Beschäftigungsjahr. Darauf gibt es aber kein Anrecht, keine gesetzliche Regelung. Du klagst grundsätzlich und ausschließlich auf Weiterbeschäftigung/ Wiedereinstellung. Die Abfindung ist eher eine Art "nimm und halt den Mund".

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