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@hobo_ahoi@mastodon.social

Post #2348619

2026-04-28 16:15 UTC

@stolenprivacy@tldr.nettime.org Vielleicht hilft dir das hier, falls noch nicht bekannt … https://www.wegweiser-demenz.de/wwd/selbsthilfe/blog/haftpflichtversicherung-bei-demenz-was-angehoerige-beachten-sollten-268946 Ansonsten dem Altenheim am besten klarmachen, dass bei (fortgeschrittener) Demenz die Haftpflicht eh nicht zahlen wird, wegen § 827 BGB.

Replies (1)

  • @hobo_ahoi@mastodon.social 2026-04-28 16:28

    @stolenprivacy@tldr.nettime.org PS: 1. Und der Angehörige/ Vertreter haftet bestimmt nicht, wenn das Pflegeheim seine (!) Pflichten verletzt, und nem Demenzpatienten z.B. nen Hausschlüssel gibt. Lass dir da keine Angst machen. 2. Und eine Kündigung durch das Pflegeheim ist nur aus wichtigem Grund zulässig laut Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG. Und ne fehlende Haftpflichtversicherung ist ja wohl definitiv kein wichtiger Grund. Insbesondere wenn es die bisher auch nicht gebraucht hat ..

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