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@hobo_ahoi@mastodon.social

Post #2348620

2026-04-28 16:28 UTC

@stolenprivacy@tldr.nettime.org PS: 1. Und der Angehörige/ Vertreter haftet bestimmt nicht, wenn das Pflegeheim seine (!) Pflichten verletzt, und nem Demenzpatienten z.B. nen Hausschlüssel gibt. Lass dir da keine Angst machen. 2. Und eine Kündigung durch das Pflegeheim ist nur aus wichtigem Grund zulässig laut Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG. Und ne fehlende Haftpflichtversicherung ist ja wohl definitiv kein wichtiger Grund. Insbesondere wenn es die bisher auch nicht gebraucht hat ..

Replies (1)

  • @hobo_ahoi@mastodon.social 2026-04-28 16:31

    @stolenprivacy@tldr.nettime.org … und Demenz ist auch kein Kündigungsgrund, weil das ja ein typisches Risiko ist, mit dem das Heim rechnen muss. Lass dich von den Ar**Geigen nicht unter Druck setzen und hol dir ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht.

    Open ##2348621