Post #2280309
2025-06-30 05:35 UTC
@Ysann@social.tchncs.de Achtung, Kontext: das PsychHKG regelt ausschließlich feiheitsentziehende Unterbringungen, also "Zwangseinweisungen". In diesem Kontext geht es also "nur" um eine Registrierung von Menschen, die gegen ihren Willen eingewiesen wurden. Freiwillige Klinikaufenthalte (das beinhaltet auch ärztliche Überweisungen) werden nicht betroffen sein!
Replies (1)
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@Ysann@social.tchncs.de 2025-06-30 05:47
@Kiki@chaos.social Nur mal theoretisch: Wenn ich beschlösse, mich umzubringen, würde ich auch gegen meinen Willen eingewiesen werden. Und zack - aktenkundig. Und selbst, wenn es da noch gesetzliche Bremsen gibt, ich stehe auf dem Standpunkt: Hat erst mal jemensch diese Türe aufgemacht, kommt kurz drauf ein anderer, die sie ganz aufreisst. DAS macht mir Sorge.