Post #2078728
2026-04-27 16:38 UTC
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@rufposten@social.tchncs.de 2026-04-27 16:52
@virgil_tibbs Er lässt weiter kontrollieren: 'Das BMI teilte auf LTO-Anfrage mit: "Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht Koblenz zur Kenntnis. Wir werden die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Eine Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen geht mit dem Urteil nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt."' Er stellt sich damit blind gegenüber der Grundsätzlichkeit der Urteile und tut so, als könne man die Urteile auch politisch als Einzelfälle abtun. Leider ist es, soweit ich weiß, nur der EU möglich, deshalb ein grundsätzliches Verfahren gegen Deutschland zu führen. Einzelne Bürger können also immer nur Einzelfallentscheidungen bekommen.