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@rufposten@social.tchncs.de

Post #2078729

2026-04-27 16:52 UTC

@virgil_tibbs Er lässt weiter kontrollieren: 'Das BMI teilte auf LTO-Anfrage mit: "Wir nehmen das erstinstanzliche Urteil in der Einzelfallentscheidung beim Verwaltungsgericht Koblenz zur Kenntnis. Wir werden die Entscheidungsbegründung sorgfältig auswerten und Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Eine Unzulässigkeit der Binnengrenzkontrollen geht mit dem Urteil nicht einher. Die Binnengrenzkontrollen werden daher fortgesetzt."' Er stellt sich damit blind gegenüber der Grundsätzlichkeit der Urteile und tut so, als könne man die Urteile auch politisch als Einzelfälle abtun. Leider ist es, soweit ich weiß, nur der EU möglich, deshalb ein grundsätzliches Verfahren gegen Deutschland zu führen. Einzelne Bürger können also immer nur Einzelfallentscheidungen bekommen.

Replies (2)

  • @virgil_tibbs@norden.social 2026-04-27 18:52

    @rufposten wie Trump

    Open ##2078730

  • @LeseZuak@freiburg.social 2026-04-27 19:09

    @virgil_tibbs Soweit so nicht Gut. Kann den nun auch eine Person ohne Jura Abschluss dagegen vorgehen? Dann muss es halt nerven, heißt: Wie? Wo? Was? -> Muss ich bei einer Grenzkontrolle beachten? Wie Klage Ich gegen diese Rechtswidrige Grenzkontrollen? Das wäre finde ich nun der nächste Zivilgesellschaftlicher Schritt. @rufposten

    Open ##2078731