Post #2061863
2026-05-04 07:25 UTC
Mein alter Zahnarzt und ich liegen im Clinch miteinander. Er weigerte sich erst mir eine Aktenkopie zu geben und jetzt sollen nach 4 Jahren und zahlreichen Interventionen nur zwei Seiten da sein.
Der Zahnersatz ist so schlecht gemacht, dass die neue Praxis schon meinte ich solle einen Anwalt einschalten, weil alles neu müsste. Und jetzt nur zwei Seiten Akte? Ich weiß ja nicht.
Replies (1)
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@thunfisch@chaos.social 2026-05-04 07:34
@Bista100@chaos.social Zwei Seiten sind vollkommen unrealistisch. Allein die Abrechnungen der Behandlungen generieren deutlich mehr. Die Dokumentation derer müsste ebenfalls mehr als 2 Seiten umfassen, wenn da wirklich "zahlreiche Interventionen" stattfanden. https://www.aerzteblatt.de/archiv/behandlungsakte-recht-auf-kostenfreie-kopie-f1bb1aa0-7fa9-4970-9fe2-40dd18e24d45 Klingt als möchtest du auf § 630 f BGB (Dokumentationspflicht) und § 630 g BGB (Anspruch auf Einsicht/Kopie) bestehen, mit freundlichem Hinweis auf den Rechtsweg & Meldung an Krankenkasse bei Verweigerung.