Post #2050893
2026-05-05 19:00 UTC
@neuimneuland Wie gesagt, das war die Argumentation, die ich aus NRW gelesen habe (leider den link nicht mehr parat).
Die sagen halt, dass die StPO gebietet, dass dem Beschuldigten diese Dinge offenzulegen sind und zwar nicht erst bei Akteneinsicht.
Daher bin ich gespannt, wie das ausgeht, wenn das durch die Instanzen geht, denn die StPO ist ja Bundesrecht.
Replies (1)
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@asltf@berlin.social 2026-05-05 19:04
@neuimneuland Ich glaube, die beziehen sich auf § 46 OWiG https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__46.html i.V.m. § 222 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__222.html Und weil im Bußgeldverfahren der Anhörungsbogen ja bereits zum Abschluss des Verfahrens ohne Einschalten des Gerichts führen kann, müssen die Informationen dem Beschuldigten halt bereits im Anhörungsbogen mitgeteilt werden - weil er es sonst ja erst zu Klageerhebung kommen lassen müsste um sich effektiv verteidigen zu können. (Sinngemäß, woran ich mich erinnere)