Post #2050891
2026-05-05 18:39 UTC
@neuimneuland Bin gespannt.
Ich meine zumindest aus NRW gelesen zu haben, dass die den Namen des Zeugen benennen, weil für Bußgeldverfahren die StPO äquivalent wirkt und diese vorgibt, dass einem Beschuldigten offengelegt werden muss von wem er was beschuldigt wird.
Replies (1)
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@neuimneuland@mastodon.social 2026-05-05 18:55
@asltf Mit Akteneinsicht über einen Anwalt würde man den in Bayern auch weiterhin bekommen, aber eben nicht einfach so bereits im Anhörungsbogen.