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@BjoernJagnow@rollenspiel.social

Post #2037336

2026-05-04 07:26 UTC

@artnoir Betreut eine Pflegekraft eine Person im Rahmen des "Haupt"-Arbeitsverhältnis und will die selbe Person zusätzlich mit einem anderen Dienstverhältnis betreuen, dann lässt sich das gut als Geschäftsschädigung auslegen. Das Arbeitsvolumen könnte ja auch der "Haupt"-Arbeitgeber bedienen. Der Arbeitgeber könnte aber auch sagen, dass ihm das egal ist. 3/4

Replies (1)

  • @artnoir Die Pflegekraft muss sich überlegen, ob sie den "Haupt"-Arbeitgeber um Erlaubnis fragen will und riskiert, dass sie es dann nicht machen darf. Oder ob sie ohne Erlaubnis bei dir anfängt und riskiert, dass es als Geschäftsschädigung ausgelegt und für eine fristlose Kündigung ihres "Haupt"-Arbeitsverhältnisses genutzt werden könnte. Ob das passieren wird, ob man sich dagegen wehren kann, ist meist weniger eine juristische Abwägung, sondern eine emotional-finanzielle. 4/4

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