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@BjoernJagnow@rollenspiel.social

Post #2037334

2026-05-04 07:19 UTC

@artnoir Ich räume mal ein bisschen auf. Originär muss sich die Pflegekraft damit auseinandersetzen, ob sie neben ihrem "Hauptjob" bei dir arbeiten darfst oder nicht. Da du ein netter Mensch bist, machst du dir Gedanken darüber - du darfst diese Person, aber dazu nicht beraten. Du darfst allerdings Fragen aufwerfen, die die Person klären sollte. Die wichtigste ist, ob der "Haupt"-Arbeitgeber, diese Tätigkeit erlauben muss. 1/4

Replies (1)

  • @artnoir Grundsätzlich müssen Arbeitnehmys Nebentätigkeiten mitteilen, aber nicht genehmigen. Der Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten ablehnen, wenn sie gegen Gesetze verstoßen (z.B. AN hat schon 48-Std-Woche und will noch einen Arbeitsvertrag beginnen) oder wenn sie das "Haupt"-Arbeitsverhältnis belasten (z.B. potenzielle Geschäftsschädigung). 2/4

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